Wichtige Hinweise für gesetzlich versicherte Personen:
Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Krankenkassen ab dem vollendeten 35. Lebensjahr (35. Geburtstag) alle 2 Jahre die Hautkrebsvorsorge übernehmen. Zwischen den Hautkrebsvorsorgen muss immer ein Kalenderjahr liegen, der Monat spielt keine Rolle.
Sollten Sie die Hautkrebsvorsorge häufiger in Anspruch nehmen als Ihnen über die gesetzliche Krankenkasse zusteht, so müssen Sie die Kosten für die Hautkrebsvorsorge selbst tragen.
Als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) müssen Sie diese am Tag der Behandlung vor Ort in bar oder mit ec-Karte bezahlen 48,26€.
Sie können versuchen, diese Kosten im Nachgang bei Ihrer Krankenkasse geltend zu machen, aber es liegt in der Verantwortung Ihrer Kasse Ihnen den vollen Rechnungsbetrag oder Teile davon zurückzuerstatten.
Bitte beachten Sie, dass die Termine im Kalender für Privatpatienten ausschließlich für Privatversicherte reserviert sind.
Als gesetzlich versicherte Person gehen Sie bitte über den Kalender „Kassenpatienten“.
Sollten Sie dennoch einen Termin für Privatpatienten buchen, wird Ihnen die Behandlung als individuelle Gesundheitsleistung (IgeL) in Rechnung gestellt und kann mit Ihrer Krankenkasse nicht abgerechnet werden.