Wichtiger rechtlicher Hinweis:

Liebe Patientinneninen und Patienten,

Sollten Sie einen Vorsorgetermin buchen, aber keine Hautkrebsvorsoge wünschen, wäre es unsolidarisch denen gegenüber, die einen Vorsorgetermin gebraucht hätten, aber keinen bekommen haben.

Sollten Sie einen Vorsorgetermin buchen, verpflichten Sie sich, eine Vorsorge auf Kosten der Krankenkasse oder, falls nicht möglich, als Selbstzahler gem. GOÄ 48,26€ in Bar oder mit ec-Karte zu bezahlen.
Sollten Sie den Termin für Dritte buchen, ist es Ihre Aufgabe, diese Information an die Person weiterzugeben, die in der Praxis zur Untersuchung erscheinen wird. Das ist NICHT die Aufgabe unserer Angestellten oder des untersuchenden Ärzteteams.

Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, sagen sie bitte so früh wie möglich, spätestens aber 48 Stunden vorher ab, damit der Termin an eine andere Person vergeben werden kann.

Wenn Sie Ihren Termin nicht absagen, ist das unsolidarisch den Personen gegenüber, die den Termin benötigen, aber nicht buchen können.

Für die Absage haben Sie zwei Möglichkeiten:

1. Wenn der Termin online gebucht wurde, können Sie ihn online über den Terminkalender, über den Sie den Termin gebucht haben, wieder absagen.

2. Telefonisch über unseren Telefonassistenten, der während der Sprechzeiten alle eingehenden Anrufe entgegennimmt: Rufen Sie dazu in unserer Praxis an (05108/921517). Wählen Sie dann die Option „Termin absagen“ und hinterlassen Sie ihren Namen sowie Datum und Uhrzeit des abzusagenden Termins.

Wir behalten uns vor, bei nicht entschuldigtem Fernbleiben ein Ausfallhonorar bei Sprechstundeterminen gemäß GOÄ 1-5-750 in Höhe von 37,50€ sowie bei Hautkrebsvorsorge gemäß GOÄ 1-7-750 in Höhe von 48,26€ zur Begleichung des entstandenen wirtschaftlichen Schadens in Rechnung zu stellen

Vielen Dank für Ihr Verständnis!